Nachsorge

Nachsorgeuntersuchungen werden regelmäßig durchgeführt, um

  • frühzeitig körperliche Veränderungen erkennen zu können, die auf eine evtl. Wiedererkrankung (Rezidiv) hinweisen könnten,
  • Beschwerdebilder und Erkrankungen, die in Folge oder begleitend zur Krebserkrankung und Therapie auftreten können, festzustellen und zu behandeln,
  • Möglichkeiten und Ziele rehabilitativer Maßnahmen abklären zu können,
  • bei weiteren seelischen und sozialen Problemen zu helfen.

Im Anschluss an die Primärbehandlung sind regelmäßige Untersuchungen erforderlich, um einen Rückfall frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich zur körperlichen Untersuchung wird Sie Ihr Arzt fragen, ob Beschwerden, eine Verminderung der Leistungsfähigkeit oder körperliche Veränderungen aufgetreten sind. In den ersten drei Jahren sollten die Untersuchungen alle 3 Monate durchgeführt werden. In den nachfolgenden Jahren vergrößern sich die Abstände auf 6-12 Monate. Die operierte Brust sollte in den ersten drei Jahren halbjährlich mammographiert werden, die gesunde Brust einmal jährlich. Anschließend sind abhängig von Ihrem Ausgangsbefund individuelle Mammographiekontrollen zu vereinbaren. Selbstuntersuchungen der Brust sollten einmal im Monat durchgeführt werden. Nachsorgeuntersuchungen sollten mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren stattfinden. Zur Dokumentation empfiehlt sich ein Nachsorgekalender.

Anschlussheilbehandlung (AHB)
Im Anschluss an die Therapie einer Krebserkrankung bestehen gesetzlich festgelegte Ansprüche auf eine Rehabilitationsleistung, die den Patientinnen bei ihrer physischen und psychischen Krankheitsbewältigung helfen sowie den Wiedereingliederungsprozess ins Berufsleben und den familiären Alltag erleichtern sollen. Es gibt auch Kliniken, in denen Mütter mit ihren Kindern einschließlich weiterführenden Schulunterrichts Rehabilitationsmaßnahmen wahrnemen können. Die Kosten werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern, in Einzelfällen von den Krankenkassen oder vom Sozialamt übernommen. Den Antrag stellt der Sozialdienst oder der zuletzt behandelnde Arzt.

Schwerbehindertenausweis
Patientinnen mit einer Krebserkrankung haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Die Festlegung der Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem ärztlichen Befundbericht und wird vom zuständigen Versorgungsamt bearbeitet. Bei Veränderungen des Gesundheitszustandes wird die Minderung entsprechend nach oben oder unten angepasst. Die Vorteile des Ausweises ergeben sich vor allem für Berufstätige in Form von verbessertem Kündigungsschutz, zusätzlichem Urlaubsanspruch und steuerlichen Vergünstigungen.

Krankengymnastik
In Abhängigkeit vom Lokalbefund nach der Operation entscheidet der behandelnde Arzt, ob eine krankengymnastische Behandlung oder eine Lymphdrainage verordnet werden sollten. In der onkologischen Tagesklinik an der Sana Klinik Eutin werden auch während der Chemotherapie individuelle Entspannungskonzepte und krankengymnastische Behandlungen durch die Physiotherapeutin Ulla Zillig angeboten.

Wiederherstellende Operationen nach Brustamputation -und/oder Bestrahlung an der Brustwand
Operationen an der weiblichen Brust können, wie bereits mehrfach erwähnt, zu Form-, Symmetrie- und Größenveränderungen, aber auch zu einem vollständigen Verlust einer Brust führen. Neben den Ängsten über den nicht vorhersehbaren Verlauf der Grunderkrankung stellt der Amputationsschock durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine schwere seelische Belastung für die betroffene Frau dar.

Die plastisch-chirurgische Wiederherstellung einer amputierten Brust wird daher heute als integrativer Bestandteil im Therapiekonzept bei Brustkrebs gesehen. Auch mehrere Jahre nach der Brustamputation ist eine Brustrekonstruktion noch möglich. Ziel der plastisch-chirurgischen Operationsverfahren ist die Wiederherstellung einer subjektiv und objektiv möglichst natürlich wirkenden Brust.

Zunächst wird eine genaue Analyse der verloren gegangenen anatomischen Gewebe auch unter Berücksichtigung der Folgen einer Brustwandbestrahlung vorgenommen. Die Wiederherstellung geschieht meist in mehreren Schritten. Dabei kommen zum Ausgleich des Hautdefektes Gewebeexpander oder die Verschiebung von Haut und Muskelgewebe vom Rücken oder Bauch zum Einsatz. Zur Wiederherstellung des Brustvolumens sind neben der Verwendung körpereigener Gewebe meistens Kunststoffimplantate, die mit Kochsalzlösung gefüllt werden, erforderlich. Häufig wird auch eine Angleichung der gesunden Brust an die rekonstruierte Brust zum Zeitpunkt der Wiederherstellung der Brustwarze und des Warzenhofes vorgenommen.

Alle operativen rekonstruktiven Eingriffe werden von den Krankenkassen vollständig übernommen, auch wenn es sich um mehrere Eingriffe bei der Brustrekonstruktion handelt. Vorrang für die betroffenen Patientinnen sollte primär ein offenes Gespräch mit fachärztlicher Beratung haben. Der Vorschlag der individuell zu planenden Operationsschritte, der auf einer langjährigen Erfahrung des Operateurs basiert, sollte ein möglichst risikoarmes und narbensparendes Verfahren beinhalten.Als Folgen einer Röntgenbestrahlung der Brustwand können entzündliche und geschwürartige Veränderungen der Haut an der Brustwand auftreten. Wiederholte Tumorentfernungen bei Rezidiven (= Wiederauftreten des Tumors) bedingen oft einengende Narben mit Kontur-Unregelmäßigkeiten an der Brustwand bis hin zu Hautveränderungen. Durch die Entfernung strahlengeschädigter Gewebe oder der bei Rezidiven zu entfernenden geschwulstartigen Veränderungen können heute mit speziellen plastisch-chirurgischen Operationstechniken abgedeckt werden. Durch den Ersatz mit anatomisch gleichwertigem Gewebe kann die Brustwand wieder stabilisiert werden. Die Abdeckung dieser Veränderungen trägt bei diesen fortgeschrittenen Erkrankungen wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität bei.