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Nachsorge Nachsorgeuntersuchungen werden regelmäßig durchgeführt, um
Im Anschluss an die Primärbehandlung sind regelmäßige Untersuchungen erforderlich, um einen Rückfall frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich zur körperlichen Untersuchung wird Sie Ihr Arzt fragen, ob Beschwerden, eine Verminderung der Leistungsfähigkeit oder körperliche Veränderungen aufgetreten sind. In den ersten drei Jahren sollten die Untersuchungen alle 3 Monate durchgeführt werden. In den nachfolgenden Jahren vergrößern sich die Abstände auf 6-12 Monate. Die operierte Brust sollte in den ersten drei Jahren halbjährlich mammographiert werden, die gesunde Brust einmal jährlich. Anschließend sind abhängig von Ihrem Ausgangsbefund individuelle Mammographiekontrollen zu vereinbaren. Selbstuntersuchungen der Brust sollten einmal im Monat durchgeführt werden. Nachsorgeuntersuchungen sollten mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren stattfinden. Zur Dokumentation empfiehlt sich ein Nachsorgekalender. Anschlussheilbehandlung (AHB) Schwerbehindertenausweis Krankengymnastik Wiederherstellende Operationen nach Brustamputation -und/oder Bestrahlung
an der Brustwand Die plastisch-chirurgische Wiederherstellung einer amputierten Brust wird daher heute als integrativer Bestandteil im Therapiekonzept bei Brustkrebs gesehen. Auch mehrere Jahre nach der Brustamputation ist eine Brustrekonstruktion noch möglich. Ziel der plastisch-chirurgischen Operationsverfahren ist die Wiederherstellung einer subjektiv und objektiv möglichst natürlich wirkenden Brust. Zunächst wird eine genaue Analyse der verloren gegangenen anatomischen Gewebe auch unter Berücksichtigung der Folgen einer Brustwandbestrahlung vorgenommen. Die Wiederherstellung geschieht meist in mehreren Schritten. Dabei kommen zum Ausgleich des Hautdefektes Gewebeexpander oder die Verschiebung von Haut und Muskelgewebe vom Rücken oder Bauch zum Einsatz. Zur Wiederherstellung des Brustvolumens sind neben der Verwendung körpereigener Gewebe meistens Kunststoffimplantate, die mit Kochsalzlösung gefüllt werden, erforderlich. Häufig wird auch eine Angleichung der gesunden Brust an die rekonstruierte Brust zum Zeitpunkt der Wiederherstellung der Brustwarze und des Warzenhofes vorgenommen. Alle operativen rekonstruktiven Eingriffe werden von den Krankenkassen vollständig übernommen, auch wenn es sich um mehrere Eingriffe bei der Brustrekonstruktion handelt. Vorrang für die betroffenen Patientinnen sollte primär ein offenes Gespräch mit fachärztlicher Beratung haben. Der Vorschlag der individuell zu planenden Operationsschritte, der auf einer langjährigen Erfahrung des Operateurs basiert, sollte ein möglichst risikoarmes und narbensparendes Verfahren beinhalten.Als Folgen einer Röntgenbestrahlung der Brustwand können entzündliche und geschwürartige Veränderungen der Haut an der Brustwand auftreten. Wiederholte Tumorentfernungen bei Rezidiven (= Wiederauftreten des Tumors) bedingen oft einengende Narben mit Kontur-Unregelmäßigkeiten an der Brustwand bis hin zu Hautveränderungen. Durch die Entfernung strahlengeschädigter Gewebe oder der bei Rezidiven zu entfernenden geschwulstartigen Veränderungen können heute mit speziellen plastisch-chirurgischen Operationstechniken abgedeckt werden. Durch den Ersatz mit anatomisch gleichwertigem Gewebe kann die Brustwand wieder stabilisiert werden. Die Abdeckung dieser Veränderungen trägt bei diesen fortgeschrittenen Erkrankungen wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität bei. |