Wiedererkrankung (Rezidiv)

Erkrankt eine Patientin nach abgeschlossener Behandlung erneut an dem ursprünglich diagnsotizierten Brustkrebs, so spricht man von einem Rezidiv.
Tritt der Brustkrebs erneut an der ehemals betroffenen Brust bzw. Brustwand auf, liegt ein sogenanntes Lokalrezidiv vor. Andernfalls können zu einem früheren Zeitpunkt Zellen des Brustkrebses in den Körper gestreut haben und so zum Auftreten von Tochtergeschwülsten, d.h. Metastasen, an anderen Orten führen. Bevorzugte Organe, in denen sich Brustkrebszellen ansiedeln, sind Knochen, Lunge, Leber sowie Brust- und Bauchfell.
Die Behandlung des Rezidivs gleicht grundsätzlich der Therapie des Ersttumors und besteht manchmal in der lokalen Tumorentfernung, sowie den ergänzenden Maßnahmen der Strahlen- und insbesondere im Falle einer Metastasierung- der Chemo- und Hormontherapie. Bei einem Lokalrezidiv kann nicht immer eine brusterhaltende Operation durchgeführt werden. Nach Amputation der Brust stehen hier neben der Möglichkeit einer Epithesenversorgung (kosmetischer Ersatz einer Brust) vermehrt die Verfahren zum Brustwiederaufbau durch den plastischen Chirurgen im Vordergrund. Auch die Behandlung bei Wiedererkrankung mündet in einer engmaschigen Nachsorge. (siehe auch Nachsorge).

Sollte bei einer Tumornachsorge-Untersuchung ein Befund auftreten, der Ihnen Sorgen bereitet, sollten Sie rasch den Sie in der Nachsorge betreuenden Arzt informieren, der dann die weiteren Schritte einleiten wird.