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Wiedererkrankung (Rezidiv)
Erkrankt eine Patientin nach abgeschlossener Behandlung erneut an dem
ursprünglich diagnsotizierten Brustkrebs, so spricht man von einem
Rezidiv.
Tritt der Brustkrebs erneut an der ehemals betroffenen Brust bzw. Brustwand
auf, liegt ein sogenanntes Lokalrezidiv vor. Andernfalls können zu
einem früheren Zeitpunkt Zellen des Brustkrebses in den Körper
gestreut haben und so zum Auftreten von Tochtergeschwülsten, d.h.
Metastasen, an anderen Orten führen. Bevorzugte Organe, in denen
sich Brustkrebszellen ansiedeln, sind Knochen, Lunge, Leber sowie Brust-
und Bauchfell.
Die Behandlung des Rezidivs gleicht grundsätzlich der Therapie des
Ersttumors und besteht manchmal in der lokalen Tumorentfernung, sowie
den ergänzenden Maßnahmen der Strahlen- und insbesondere im
Falle einer Metastasierung- der Chemo- und Hormontherapie. Bei einem Lokalrezidiv
kann nicht immer eine brusterhaltende Operation durchgeführt werden.
Nach Amputation der Brust stehen hier neben der Möglichkeit einer
Epithesenversorgung (kosmetischer Ersatz einer Brust) vermehrt die Verfahren
zum Brustwiederaufbau durch den plastischen Chirurgen im Vordergrund.
Auch die Behandlung bei Wiedererkrankung mündet in einer engmaschigen
Nachsorge. (siehe auch Nachsorge).
Sollte bei einer Tumornachsorge-Untersuchung ein Befund auftreten, der
Ihnen Sorgen bereitet, sollten Sie rasch den Sie in der Nachsorge betreuenden
Arzt informieren, der dann die weiteren Schritte einleiten wird.
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